"Unser Recht im Garten"

Immer wieder gibt es Streitigkeiten um zu hohe Bäume, die dem Nachbarn das Licht wegnehmen, das Laub, welches in Nachbars Garten fällt, die Sträucher, die nicht den vorgegebenen Abstand vom Zaun haben, der Rasenmäher, der bevorzugt in der Mittagszeit angeschmissen wird, usw.
Einige Urteile, Rechtsprechungen und Gesetze zum Garten und Nachbarschaftsrecht listen wir hier auf:

Rasenmäher dürfen laut der Maschinenlärmschutzverordnung nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden.
Am Wochenende, an Feiertagen und zwischen 20 Uhr und 7 Uhr dürfen Rasenmäher mit Elektro-und Verbrennungsmotor nicht benutzt werden. Dieses Verbot gilt auch für lärmarme Rasenmäher.

Die Katze des Nachbarn, die auf dem Balkon oder der Terrasse der Nachbarschaft ihr Erbrochenes und ihren Kot hinterlässt, braucht man nicht zu dulden. Dies fällt unter das Gebot des "nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots".
Urteil des Landgerichts Bonn-Aktenzeichen 8S 142/09.

Elefantengras ist eine ca. 5 Meter hoch wachsende dekorative Gartengewächs. Elefantengras gehört weder zur Gattung der Büsche noch zur Gattung der Bäume. Elefantengras ist ein Staudengewächs, bei dem im Herbst alle oberirdischen Teile verwelken. Aus diesem Grund gilt für das Elefantengras kein nachbarschaftlicher Mindestabstand zur nächsten Grundstücksgrenze.
Urteil des Landgerichts Coburg-Aktenzeichen 32 S 23/09.

Wenn Terrasse und Wohnbereich eines Nachbarn bei Sonnenschein von einem Metallteil des Nachbarn stark mit Sonnenstrahlenreflexionen beeinträchtigt, muß der Nachbar das Teil umsetzen oder eine andere Gegenmaßnahme treffen. In dem vorliegenden Fall hatte ein Gutachter festgestellt, dass die Einwirkung der reflektierten Sonnenstrahlen eine "Eigentumsstörung" bedeute. Es handelt sich bei den Sonnenstrahlen, die den Nachbarn durch die Reflektion erreichten, nicht um ein natürliches Ereignis, gegen welches er nicht unternehmen könne.
Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart-Aktenzeichen 10 U 146/08.

Bevor Sie den Rechtsweg wählen, überlegen Sie vorher ob ein Missstand nicht auch im Gespräch zu klären ist. Denn nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist das nachbarschaftliche Verhältnis i.d.R. erst so richtig und "lebenslang" gestört.


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